Rechtsgebiete

Sie können auf dieser Seite eine Auswahl unserer Fachgebiete und Schwerpunkte auf der linken Seite stichwortartig – und darunter ausführlich erläutert einsehen.
Klicken Sie dazu einfach das Thema an, das Sie betrifft oder interessiert.

Ich als Rechtsanwalt bin als juristischer Generalist ausgebildet, d.h. ich kann mich auf jedem Rechtsgebiet bewegen.
Denn die Systematik des Rechts zieht sich im wesentlichen durch alle Bereiche des Zivilrechts, Strafrechts und des öffentlichen Rechts, wie es an den Universitäten gelehrt und wie es vom Juristen zur Erlangung des zweiten Staatsexamens auch unter Anleitung praktiziert wird.

So sehe ich mich in der Lage, Sie etwa auf dem Gebiet des Strafrechts, des Sozialrechts, des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts usw. zu vertreten. Dabei kann ich auf einige Erfahrung zurückgreifen.
Und oft ist es aufgrund des persönlichen Mandatsverhältnisses ratsam, sich nicht unbedingt mit einem Spezialisten, sondern mit dem Anwalt zusammen zu tun, der aufgrund des besonderen Verständnisses und eines besonderen Vertrauensverhältnisses am ehesten in der Lage ist, das Begehren des Mandanten weiter zu vermitteln, zu vertreten und durchzusetzen.
Sprechen Sie mich auf Ihr Problem an. Ich werde Ihnen sagen, ob dessen Lösung im Bereich meiner Möglichkeiten liegt oder ob ich Ihnen einen spezialisierten Kollegen empfehle.


Allgemeines Zivilrecht

Ihr Rechtsanwalt: Stefan Linke, Ravil Linke oder Kevin Wydra

Das allgemeine Zivilrecht umfasst insbesondere die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Rechtsverhältnisse, also das allgemeine Schuldrecht, das Vertragsrecht, die Leistungsstörungen und die besonderen Schuldverhältnisse wie Kauf, Schenkung, Miete, Darlehen, Dienst- und Werkvertrag, Maklervertrag, Auftrag und Geschäftsbesorgung, Gesellschaft und Bürgschaft. 
Zudem beinhaltet es das Bereicherungsrecht, das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Sachenrecht.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung dieser Rechtsverhältnisse und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Arbeitsrecht

Ihr Rechtsanwalt: Stefan Linke oder Kevin Wydra
 

Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, für beide stellt das Arbeitsrecht eine sehr komplexe Materie dar. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte dabei sind Kündigungsschutzfälle, Abmahnungen, Änderungskündigungen, Befristungen von Arbeitsverträgen, die Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsforderungen, Urlaubsansprüchen, aber auch die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen.
Dabei ist unser Anliegen, Ihre individuellen Probleme schnell, sachgerecht und kostengünstig zu lösen. Sie können uns in Anspruch nehmen von der Gestaltung des Arbeitsvertrages über die umfassende Beratung bei sämtlichen Fragen während der Beschäftigung bis zur Beendigung der Beschäftigung durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Hierbei vertritt Rechtsanwalt Stefan Linke Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbstverständlich auch vor den Arbeitsgerichten.

Empfohlen von: https://www.arbeitsrechte.de/anwalt-kanzlei/c/aachen/


Bau- und Architektenrecht

Ihr Rechtsanwalt: Stefan Linke
 

Auf dem Gebiet des privaten Baurechts bearbeiten wir Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Erstellung, Instandhaltung oder Renovierung von Häusern, Eigentumswohnungen und sonstigen Gebäuden stehen.

Das sind zum Beispiel:

  • Fragen der Vertragsgestaltung
  • Fragen im Rahmen der Bauausführung
  • Fragen der Gewährleistung und Haftung
  • Fragen der Anspruchssicherung
  • Fragen der Vergütung
  • Fragen nach alternativen Konfliktlösungen.

Notwendige Verfahren sollten im Interesse aller Beteiligten effizient und zügig angegangen werden, indem Beweise möglichst bald gesichert und Anträge bei Gericht zielstrebig gestellt werden.

Jedoch sollten wegen des damit verbundenen (Kosten-)Aufwands die Möglichkeiten zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung nicht vernachlässigt werden. Dabei kommt es auf eine effektive und konstruktive Führung der Verhandlungen an.
Streit wird vermieden durch faire Verträge und Vereinbarungen, durch frühzeitiges Ansprechen von Problemen, dokumentierten Bauablauf; Mediation, Schiedsgutachten, Schlichtungsverfahren.

Ob Sie als Bauherr bzw. Auftraggeber oder als Architekt oder Bauunternehmer bzw. Handwerksbetrieb daran beteiligt sind: Wir vertreten Ihre Interessen sowohl bei der außergerichtlichen Auseinandersetzung als auch vor Gericht.

Baurechtliche Auseinandersetzungen bedeuten oftmals umfangreiche und kostenträchtige Verfahren. Da ist der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht gefragt, der nach zusätzlicher Ausbildung geprüft und mit nachgewiesener praktischer Erfahrung sowie regelmäßigen Fortbildungen über den möglicherweise entscheidenden Wissensvorsprung verfügt.

Dazu sollte Ihr Anwalt nicht nur über Fachkompetenz, sondern auch über die Erfahrung und das Einfühlungsvermögen verfügen, die Art und Weise der Auseinandersetzung zu beherrschen.

In über 20 Jahren bin ich sowohl im Vorfeld vertragsgestaltend, als auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung tätig - ob sie nun einvernehmlich oder streitig erfolgt -, mit dieser Berufserfahrung Fachanwalt und damit der Anwalt für Ihr Bauvorhaben.

Gern stelle ich dem Mandat ein Gespräch über die Kosten voran.
Stefan Linke


Erbrecht

Ihr Rechtsanwalt: Stefan Linke
 

Das Erbrecht ist ein ebenso komplexes wie kompliziertes Rechtsgebiet und guter Rat ist Geld wert. Als Fachanwalt für Familienrecht hatte ich u.a. einschlägige Kenntnisse unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge auch zum Erbrecht nachzuweisen. Mein besonderes Augenmerk gilt nicht nur der Praxis auf diesem Rechtsgebiet, sondern auch der Fort- und Weiterbildung.

I. Vorbeugung

Die meisten verlassen sich auf die gesetzliche Erbfolge, die auch sehr weitgehend geregelt ist. Im Einzelfall kann sie aber erhebliche Nachteile mit sich bringen.

Auf Ihren Fall abgestimmte Regelungen können diese Nachteile vermeiden. Unsere Aufgabe ist die Testamentsgestaltung unter Ausschöpfung aller rechtlicher Möglichkeiten, um Ihren letzten Willen auch umzusetzen – und zwar unter Vermeidung der für Sie und Ihre Erben u.U. damit verbundenen Nachteile. Dazu gehören nicht zuletzt steuerliche Belange und wir schalten bei Bedarf unsere kooperierenden Steuerberater ein.Soll also vorgebeugt werden, ist das gesamte Umfeld zu berücksichtigen.

II. Erbfall

Sind Sie Erbe und/oder Pflichtteilsberechtigte/r, sehen wir als unsere Aufgabe, Ihre Interessen mit Nachdruck zu vertreten. Dies geschieht sicherlich zunächst mit dem Ziel möglichst konfliktfreier Abwicklung, um einerseits den Familienfrieden zu wahren, andererseits langwierige und u.U. kostspielige Gerichtsverfahren zu ersparen.

Wie im Familienrecht bedarf es dabei nicht nur rechtlicher Kompetenz, sondern auch eines mit langjähriger Erfahrung gewonnenen Fingerspitzengefühls, um Interessenkonflikte dauerhaft und erfolgreich für Sie zu lösen.

Und ist der Rechtsstreit nicht mehr zu umgehen, werden wir mit derselben Kompetenz und Erfahrung Ihre rechtlich begründeten Interessen dem Gericht vortragen und durchsetzen.

Darüber müssen Sie uns informieren:
 

  • Wer soll erben, wer danach, wer nicht?
  • Was soll vererbt werden? (Liste der Vermögensgegenstände mit Wertangabe)
  • Gibt es schon eine letztwillige Verfügung (z.B. Testament oder Erbvertrag)?
  • Wurde ein Ehevertrag geschlossen?
  • ​​​​​​​Benötigen Sie ein sog. Patiententestament bzw. eine Vorsorgevollmacht?

Ehe- und Familienrecht

Ihr Rechtsanwalt: Stefan Linke oder Kevin Wydra
 

Das Familienrecht ist vor allem gefragt

· zu den Folgen des Getrenntlebens und der Scheidung von Eheleuten
· zu den Unterhaltsverpflichtungen unter Verwandten und
· zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit den Kindern
· Und schließlich spielen mit der gesellschaftlichen Entwicklung die nichteheliche Lebensgemeinschaft und Lebenspartnerschaft eine immer größere Rolle.

In familiären Auseinandersetzungen ist der Fachanwalt für Familienrecht gefragt, der nach zusätzlicher Ausbildung geprüft und mit nachgewiesener praktischer Erfahrung sowie regelmäßigen Fortbildungen über den möglicherweise entscheidenden Wissensvorsprung verfügt.
Die individuelle Beratung und Vertretung durch den Anwalt Ihres Vertrauens wird nach wie vor nicht durch Bücher, an der telefonischen Hotline oder online ersetzt.
Meine Arbeit für Sie ist daher durch Erreichbarkeit und persönliche Betreuung, das bedeutet genaue Kenntnis Ihres Bedarfs bestimmt.

Dabei geht es nicht nur um die bloße Scheidung, sondern auch um deren Folgen für Ihre Zukunft, z. B. was Unterhalt, elterl. Sorge und Umgang mit den Kindern, die Verteilung von Hausrat und Vermögen (u.a. Zugewinnausgleich) sowie der Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) angeht.
Und da Sie einander auch nach einer Auseinandersetzung noch „erhalten“ bleiben.


Forderungsinkasso

Erfolgreicher Forderungseinzug bis hin zur Zwangsvollstreckung ist ein wichtiger Bereich in unserer Kanzlei, den wir mit hohem Anspruch und allen erforderlichen Hilfsmitteln schnell und routiniert bearbeiten.

Dabei steht Ihre individuelle Forderungssituation im Fokus und ist der Ausgangspunkt unserer Arbeit.
Einzelne Maßnahmen werden jeweils individuell ausgewählt und unter Kosten - Risiko - Abwägung mit Ihnen abgestimmt.

Wir verfügen aufgrund der Vielzahl der von uns durchgeführten Verfahren über einen reichen Erfahrungsschatz und schulen unsere Mitarbeiter permanent. So ist dafür gesorgt, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, um Ihr Geld einzufordern.

Wir bieten Ihnen den kompletten Service aus einer Hand, dazu titulieren wir Forderungen, betreiben die Zwangsvollstreckung, vertreten Sie im Insolvenzverfahren und lassen gegebenenfalls Strafverfahren einleiten.

Schreiben Sie Ihre offenen Forderungen nicht ab - wir kümmern uns darum, schnell, professionell, und erfolgreich!

Die entstehenden Kosten stellen wir zuerst Ihrem Schuldner als Verzugsschaden in Rechnung.

Unsere Tätigkeiten für Sie:

  • Außergerichtliches Mahnverfahren
  • Schuldnergespräche
  • Telefoninkasso
  • Gerichtliches Mahnverfahren mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid sowie Konto- und Lohnpfändungen etc.

    Ihr Rechtsanwalt für Forderungsinkasso: Stefan Linke

Mediator

Ihr Mediator: Stefan Linke
 

Als Mediator bin ich für Sie und Ihre Konfliktpartei(en) vermittelnd etwa wie folgt tätig:

  • Der Mediator bestimmt den Verlauf des Mediationsverfahrens, nicht die Lösung des Problems. Er bleibt am Konfliktgeschehen unbeteiligt und bemüht sich zur Klärung neutral um Verständnis für die Sichtweise einer jeden Konfliktpartei.
  • Die Parteien bleiben für die Lösung ihres Konflikts selbst verantwortlich, was die Freiwilligkeit Ihrer Teilnahme voraussetzt. Der Mediator begleitet und unterstützt Sie auf der Suche nach tragfähigen Lösungen in Ihrem Interesse. Dazu, was in Ihrem Interesse liegt, müssen Sie sich selbst informieren, denn der Mediator kann und will Ihnen zur Sache weder Rat noch Auskunft erteilen.
  • Sie müssen allerdings offen bleiben für Lösungen, wie Sie sie sich bisher vielleicht noch nicht vorgestellt haben.
  • Mediator und Konfliktparteien sind einander selbstverständlich zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Ich bin nach erfolgreicher Teilnahme am Fachlehrgang Mediation, einer 90-stündigen theoretischen Mediationsausbildung mit Praxisübungen, berechtigt, mich als Mediator (DAA) zu bezeichnen. Diese Bezeichnung ist als Marke der DeutschenAnwaltAkademie beim Deutschen Patentamt geschützt.

Der Mediator verfügt über die Erfahrung und das Einfühlungsvermögen, die Auseinandersetzung konstruktiv zu führen. In über 20 Jahren bin ich sowohl im Vorfeld vertragsgestaltend, als auch in der Auseinandersetzung tätig - ob sie nun einvernehmlich oder streitig vor Gerichtlich erfolgt - und mit dieser Berufserfahrung seit 2007 Mediator

Mediation ist gefragt zum Beispiel in
 

  • Ehekonflikten und Scheidungsangelegenheiten (Familienmediation),
  • Erbschaftsauseinandersetzungen,
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten und Mietkonflikten,
  • Auseinandersetzungen um Bauvorhaben und sonstiger zivilrechtlicher Art,
  • Unstimmigkeiten zwischen Kollegen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwischen Gesellschaften und Gesellschaftern (Wirtschaftsmediation),
  • Regulierung von Ansprüchen nach unerlaubter Handlung, nach Straftaten (Täter-/Opferausgleich)

Mietrecht

Ihr Rechtsanwalt: Ravil Linke
 

Das Mietrecht hat ganz überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohn - und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Gerade das Mietrechts ist bei weitem nicht nur durch das Gesetz, sondern auch durch die Rechtsprechung geregelt. In jüngster Zeit fallen dabei vor allem Mietvertragsklauseln der richterlichen Prüfung immer wieder zum Opfer. Umso wichtiger ist es, schon bei Vertragsschluss prüfen zu lassen, ob der vorgesehene Vertrag überhaupt Bestand hat, ob er vorteilhaft ist oder nicht.
Unsere Fachkompetenz in Miet- und Wohnungseigentumsrecht wurde begründet durch Herrn Christian Sanders, ehemals Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und über Jahre erfolgreich aufgebaut. Dieses Dezernat wird inzwischen fortgeführt durch Herrn Rechtsanwalt Ravil Linke.

Unsere Tätigkeiten für Mieter:
 

  • Wir beraten Sie bei der vorzeitigen Beendigung von befristeten Mietverträgen.
  • Wir prüfen die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln und fordern gegebenenfalls zu Unrecht gezahlte Beträge zurück.
  • Wir fordern zu Unrecht einbehaltene Mietkautionen zurück und helfen Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechte nach Beendigung des Mietverhältnisses.
  • Wir beraten und helfen bei der Übernahme von Mietschulden durch das Sozialamt o.a. und setzen Räumungsschutzanträge gerichtlich durch.
  • Wir machen Mietminderungsansprüche aufgrund von Mängeln des Mietobjekts mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen für Sie geltend.

Unsere Tätigkeiten für Vermieter:
 

  • Wir beraten Sie bei der Prüfung der Bonität des Mieters und benennen Möglichkeiten zur vertraglichen Absicherung Ihrer Mieten.
  • Wir beraten bei Abschluss von Mietverträgen.
  • Wir erstellen und beraten bei der Abfassung von Mietverträgen - insbesondere bezüglich Schönheitsreparaturklauseln - und bei der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen.
  • Wir treiben offene Mieten sowie Betriebskostennachzahlungen ein.
  • Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Mietzinserhöhungen.
  • Wir sorgen für eine möglichst zügige Räumung mittels gerichtlicher Räumungsklage.
  • Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechte nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Sozialrecht

Ihr Rechtsanwalt: Kevin Wydra

Das Sozialrecht betrifft insbesondere die Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Gewährung von Renten wegen teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung, das Schwerbehindertenrecht und das Arbeitsförderungsrecht. Letzteres betrifft Fragen des Arbeitslosengeldes und des Arbeitslosengeldes II. Im Rentenrecht geht es auch um Ansprüche gegen Berufsgenossenschaften wegen erlittener Arbeitsunfälle oder anerkannter Berufskrankheiten.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich sowohl auf den Bereich des Widerspruchsverfahrens gegenüber den Leistungsträgern, als auch auf die gerichtliche Tätigkeit vor den Sozialgerichten aller Instanzen.

Unsere Tätigkeiten für Sie:

  • wir helfen und beraten Sie bei Schwierigkeiten mit Ihrem Leistungsträger bei der Gewährung der Rente, des Arbeitslosengeldes oder anderer Leistungen.
  • wir helfen und beraten Sie bei Schwierigkeiten mit Ihrem Leistungsträger bei der Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder der Höhe einer Unfallrente.
  • wir helfen und beraten Sie bei der Anerkennung als Schwerbehinderter und Leistungen nach dem SGB IX.
  • wir helfen und beraten Sie bei Leistungen der Sozialhilfe oder Hartz IV.
  • wir helfen und beraten Sie bei der Rückforderung von Sozialleistungen durch den Leistungsträger.

Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Ihr Rechtsanwalt: Ravil Linke oder Kevin Wydra
 

I. Unsere Strafverteidigung

Auf dem Gebiet des Strafrechts sind die Herren Ravil Linke & Kevin Wydra Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei.

Die Anwälte zeichnet dabei aus, dass sie belastbar, dynamisch und flexibel auf Situationen reagieren.

Wir legen hohen Wert auf die Integrität unserer Mandanten und verfolgen stets das Ziel, Ihre Interessen zu vertreten und kämpfen dafür an Ihrer Seite.

Rechtsanwalt R. Linke legte bereits in seiner Ausbildung einen wesentlichen Schwerpunkt in dem Bereich des Strafrechts, indem er Stationen bei der Staatsanwaltschaft, der Polizei und bei einem gestandenen Strafverteidiger absolvierte. Herr Rechtsanwalt R. Linke hat den theoretischen Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit Erfolg absolviert.

Rechtsanwalt K. Wydra setzte ebenfalls früh strafrechtliche Schwerpunkte in seinem Studium & Ausbildung; im Zuge des Referendariats verbrachte er drei Monate in einer großen Strafkammer am Landgericht Aachen, wobei die Vorsitzende der Kammer die Ausbildung leitete. Zudem verbrachte er seine Anwaltsstation weitere drei Monate bei einem erfahrenen Aachener Strafverteidiger. Herr Rechtsanwalt Wydra absolviert darüber hinaus derzeit den Fachanwaltslehrgang für Strafrecht.

II. Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren bezeichnet den Beginn eines strafrechtlichen Verfahrens und umfasst die Einleitung des Verfahrens entweder durch eine Strafanzeige oder eine Ermittlung von Amts wegen (durch Polizei oder Staatsanwaltschaft). Die Verteidigung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren ist mindestens genauso wichtig, wie die Verteidigung in der Hauptverhandlung vor Gericht. Schon früh können hier die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung gestellt und unter Umständen eine öffentliche Verhandlung sogar vermieden werden. Grundsätzlich besteht der Grundsatz der Unschuldsvermutung, und das sollte auch schon im Ermittlungsverfahren der Ansatz sein. Oft wird beobachtet, dass bei einem Verdacht sehr einseitig zulasten des Beschuldigten ermittelt wird. Wir stehen unseren Mandanten in diesem Abschnitt engagiert bei, um vehement an den Grundsatz der Unschuldsvermutung zu erinnern und Ihre Rechte einzufordern und durchzusetzen, bspw. durch die Einführung von entlastenden Beweisen. Wichtig ist, dass wir so früh wie möglich für Sie tätig werden, um mögliche polizeiliche Vernehmungen zu unterbinden oder jedenfalls zu begleiten und nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, dass eine Anklage das einzige Ziel der Ermittlung sein kann. Kommen Sie daher bereits schon dann zu uns, wenn Sie befürchten müssen, dass gegen Sie ermittelt wird.

III. Verteidigung bei Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft ist das schärfste Schwert im Ermittlungsverfahren, denn sie führt dazu, dass einem nicht-verurteilten Beschuldigten die Freiheit entzogen wird. Die Entziehung der Freiheit stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte eines jeden Menschen dar und unterliegt zu Recht strengen Voraussetzungen. Für unsere Mandanten prüfen wir stets, ob diese vorliegen und werden dies durch Anträge bei Gericht auch von Richtern überprüfen lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Freiheitsrechte unserer Mandanten ausreichend gewahrt werden.


 

IV. Verteidigung in anderen Maßnahmen (Hausdurchsuchung, Sicherstellung, Überwachung/ Observation, Beschlagnahme)

Auch andere Maßnahmen, die sich auf grundrechtlich geschützte Güter unserer Mandanten auswirken, können im Ermittlungsverfahren vollzogen werden. Wenn persönliche Gegenstände beschlagnahmt oder sichergestellt werden oder die Polizei morgens mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür steht, dann wenden Sie sich vertrauensvoll und unmittelbar an uns. Wir werden mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür Sorge tragen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

V. Verteidigung von Opfern von Straftaten (Nebenklage)

Den Opfern einer Straftat stehen ebenfalls umfangreiche Rechte zu, für deren Umsetzung und Wahrung wir uns ebenfalls einsetzen. Ein, vielen unbekanntes, Recht ist, dass Opfer sich während des Verfahrens von einem Anwalt vertreten lassen können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, seine Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bereits im Strafverfahren geltend zu machen (sogenanntes Adhäsionsverfahren) und dadurch langwierige zivilrechtliche Folgeprozesse zu vermeiden. An die Geltendmachung von Ansprüchen und die generelle Vertretung von Opfern in Strafverfahren (Nebenklage) sind allerdings gewisse Voraussetzungen geknüpft, die wir gerne für Sie prüfen und Ihnen bei der Durchführung dieser Verfahrensschritte mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Wir konnten dabei bereits in Strafverfahren einige Erfahrung sammeln.

VI. Verteidigung im Rechtsmittel (Berufung, Revision)

Die verschiedenen Rechtsmittelverfahren sind besonders im Strafrecht relevant. Eine Verurteilung ist nicht immer in Stein gemeißelt. Bei den Rechtsmitteln sind dazu teilweise sehr kurze Fristen zu beachten, über die der jeweilige Angeklagte oder Verurteilte oft nur sehr oberflächlich aufgeklärt wird. Einmal versäumt, ist es schwer das Verfahren noch weiter verfolgen zu können. Hier möchten wir für Sie dafür sorgen, dass es nicht dazu kommt.

Die Berufung als Tatsacheninstanz wiederholt das erstinstanzliche Verfahren mit all seinen Beweiserhebungen, insbesondere Zeugenvernehmung, um zu prüfen, ob das erste Gericht eine sachlich und rechtlich zutreffende Entscheidung getroffen hat.

Die Revision hingegen prüft, ob das vorherige Gericht Verfahrensfehler begangen oder den festgestellten Sachverhalt rechtlich falsch beurteilt hat. Dabei ist die Strafprozessordnung von hoher Relevanz. Um zu überprüfen, ob das Gericht solche Fehler gemacht hat, ist es unumgänglich, einen qualifizierten Verteidiger zu beauftragen, der die Strafprozessordnung verinnerlicht hat. Wir nehmen diese komplexe Aufgabe gerne für Sie wahr.

Gerne können Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung setzen. Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!


Schadens- und Verkehrsrecht

Ihr Rechtsanwalt: Ravil  Linke
 

Mit dem Verkehrsrecht hat jeder als Verkehrsteilnehmer, ob als Fahrer oder Fußgänger, täglich zu tun.

Im Schadensfall achten wir darauf, dass Sie Ihr Recht und Geld möglichst schnell und unkompliziert bekommen. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung des Schadens mit der Versicherung des Unfallgegners, die Bearbeitung des Sachverständigengutachtens und die Durchsetzung aller Ihnen zustehenden Schadenspositionen, wie Reparaturkosten, Minderwert, Mietwagenkosten/ Nutzungsausfall, Auslagenpauschale und so weiter und so fort.

Ferner stehen wir Ihnen gerne im Bereich des verkehrsrechtlichen Straf - und Ordnungswidrigkeitenverfahrens, sowie im verwaltungsgerichtlichen Führerscheinverfahren zur Seite.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei Auseinandersetzungen nach (Ver-)Kauf und in Gewährleistungsangelegenheiten beim Pkw-Kauf (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) sowie in versicherungsrechtlichen Fällen.

Zur Unfallregulierung zählt neben der Geltendmachung von Sachschadensersatz auch die Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs und der Ersatzes von Verdienstausfall sowie evtl. der Antrag auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.
 

Um eine angemessene Entschädigung und eine schnelle Abwicklung sicherzustellen, sollte die Einschaltung eines Rechtsanwaltes möglichst früh erfolgen. Soweit der Unfallgegner den Schaden zu tragen hat, gehören die Rechtsanwaltskosten zu den von seiner Versicherung zu bezahlenden Schadenspositionen.


Im Einzelnen helfen wir bei folgenden Themen:
 

  • Kaufvertrag, Lieferung und Lieferverzug
  • Geltendmachung und Abwehr von Mängelrügen, Nacherfüllung, Nachbesserung, Rücktritt
  • Minderung, Garantie und Produkthaftung

Vertragsrecht

Ihr Rechtsanwalt: Stefan Linke, Ravil Linke oder Kevin Wydra

Zur Regelung von Schuldverhältnissen und von zweiseitigen Rechtsgeschäften wird die Abfassung von Verträgen oft unabdingbar sein.

Dabei ist ein guter, auf den speziellen Einzelfall abgestimmter Vertrag die Grundlage Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Geschäftspartner, Ihrem Kunden oder Ihrem Vertragspartner. Im Idealfall sollte ein Vertrag Sicherheit geben und somit oft unnötige Missverständnisse und Streitigkeiten verhindern.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung von speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen und überprüfen Verträge auf ihre Wirksamkeit hin.

Unsere Tätigkeiten für Sie:

  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen (z.B. Kaufverträgen, Werk-, Miet- usw.)
  • Entwurf und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Verwaltungsrecht

Ihr Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht:

Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis des Staates zu den Bürgern.
Effektiver Rechtsschutz setzt immer voraus, dass der Betroffene seine Rechte kennt oder jedenfalls gut beraten und vertreten ist.
Das Spektrum ist breit gefächert und reicht von Baugenehmigungsfragen über Planungsrecht und behördliche Genehmigungen aller Art bis hin zum Schulrecht sowie dem Disziplinarrecht der Beamten, dem Gebührenrecht und dem Gewerbe- und Konzessionsrecht.

Auch hier ist es sinnvoll, sich anwaltlichen Beistand zu sichern, bevor eine prozessuale Auseinandersetzung ansteht. Eine solche kann durch erfolgreiche Verhandlungen oftmals sogar vermieden werden.

Unsere Tätigkeiten für Sie:

Wir beraten und helfen Ihnen bei Streitigkeiten mit Behörden im öffentlichen Baurecht, beispielsweise im Zusammenhang mit Bauanträgen, behördlicher Nutzungsuntersagung oder der Anordnung einer Baueinstellung beziehungsweise Baubeseitigung.

  • Wir beraten und helfen Ihnen im Polizeirecht, beispielsweise im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns und etwaiger Entschädigungsansprüche.
  • ​​​​​​​Wir beraten und helfen Ihnen im Gaststättenrecht.
  • Wir beraten und helfen Ihnen im Kommunalrecht.
  • Wir beraten und helfen im Schul- und Kindergartenrecht.
  • Wir beraten und helfen im Ausländer- und Asylrecht.

Wohneigentumsrecht

Ihr Rechtsanwalt: Ravil Linke
 

Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander sowie deren Verhältnis zur Hausverwaltung.
Das Wohnungseigentumsgesetz ist im Juli 2007 grundlegend reformiert worden.
Die Gesetzesnovelle schafft wesentliche Erleichterungen für die Änderung von Verteilungsschlüsseln und insgesamt für Abweichungen von der Gemeinschaftsordnung durch Beschluss.
Die so genannte Zitterbeschlussproblematik wurde entschärft.
Darüber hinaus wurde die Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft manifestiert und die Haftungsfolgen neu geregelt.
Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters tragen der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft einerseits und seiner verantwortungsvollen Position für die Wohnungseigentümer andererseits Rechnung.
Unsere Fachkompetenz in Miet- und Wohnungseigentumsrecht wurde begründet durch Herrn Christian Sanders, ehemals Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und über Jahre erfolgreich aufgebaut. Dieses Dezernat wird inzwischen fortgeführt durch Herrn Rechtsanwalt Ravil Linke

Unsere Tätigkeiten für Sie
 

  • Wir prüfen für Sie Eigentümerbeschlüsse und fechten nötigenfalls die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft an.
  • Wir prüfen Wohngeldabrechnungen.
  • Wir setzen Ihre Rechte aus Gemeinschaftsordnung - und Teilungserklärung durch.
  • Wir beraten Hausverwaltungen.
  • Wir vertreten Wohnungseigentümer bei Eigentümerversammlungen und vor Gericht.
  • Wir machen rückständige Wohngelder geltend.

Weitere Rechtsgebiete

Wir als Rechtsanwälte sind als juristische Generalisten ausgebildet, d.h. grundsätzlich in der Lage, uns auf jedem Rechtsgebiet zu bewegen. Denn die Systematik des Rechts zieht sich im wesentlichen durch alle Bereiche des Zivilrechts, Strafrechts und des öffentlichen Rechts, wie es an den Universitäten gelehrt und wie es vom Juristen zur Erlangung des zweiten Staatsexamens auch unter Anleitung praktiziert wird.
So sehen wir uns auch in der Lage, Sie etwa auf dem Gebiet des Strafrechts, des Sozialrechts, des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts usw. zu vertreten.
Auch dabei können wir auf einige Erfahrung zurückgreifen. Und oft ist es aufgrund des persönlichen Mandatsverhältnisses ratsam, sich nicht unbedingt mit einem Spezialisten, sondern mit dem Anwalt zusammen zu tun, der aufgrund des besonderen Verständnisses und eines besonderen Vertrauensverhältnisses am ehesten in der Lage ist, das Begehren des Mandanten weiter zu vermitteln, zu vertreten und durchzusetzen. Sprechen Sie uns auf Ihr Problem an. Wir werden Ihnen sagen, ob dessen Lösung im Bereich unserer Möglichkeiten liegt oder ob wir Ihnen einen spezialisierten Kollegen empfehlen.


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